Gerichtsgutachten
Der Unterlagsbodenersteller hat die technisch notwendigen Fugen nicht oder falsch ausgeführt, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 25%.
Der Planer hat keinen Fugenplan erstellt, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 15%.
Der Bauleiter hat seine Aufsichtpflicht zu wenig wahrgenommen, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 30%.
Der Plattenleger hat die mangelhaften Unterlagsbodenfugen akzeptiert, er hat keine Feuchtigkeitsmessung des Verlegeuntergrundes gemacht, prozentuale Verantwortlichkeit am Schaden 30%.
